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Ihr RechtNach dem Unfall

Ihr Recht nach einem Unfall: das unabhängige Unfallgutachten

Ein Verkehrsunfall ist eine Stresssituation. Umso wichtiger ist es, dass Ihre Ansprüche professionell und vollständig dokumentiert werden. Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Düsseldorf sind wir ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet.

Nach einem Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter das gesetzliche Recht auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl. Dieses Recht besteht ab einem Schaden von ca. 750 Euro (Bagatellgrenze). Die Kosten für das Gutachten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung — Sie zahlen nichts.

Unser Unfallgutachten bildet die Grundlage für Ihre gesamte Schadensregulierung. Es dokumentiert nicht nur die sichtbaren Schäden, sondern auch versteckte Mängel, die bei einer oberflächlichen Prüfung übersehen werden könnten.

LeistungsumfangAcht Positionen

Was umfasst unser Unfallgutachten?

Jedes Unfallgutachten wird nach höchsten Qualitätsstandards erstellt und enthält alle relevanten Informationen für die Schadensregulierung.

  • Vollständige Schadensdokumentation mit hochauflösenden Fotos (30–80 Bilder pro Gutachten)

  • Präzise Kalkulation der Reparaturkosten nach Herstellervorgaben

  • Berechnung der merkantilen Wertminderung

  • Ermittlung der Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten

  • Restwertermittlung bei wirtschaftlichem oder technischem Totalschaden

  • Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden

  • Prüfung auf Vorschäden und deren Abgrenzung

  • Detaillierte Reparaturdauer-Prognose

AblaufVier Schritte

Ablauf nach einem Unfall: So gehen Sie richtig vor

Von der Unfallstelle bis zum fertigen Gutachten — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

  1. Unfallstelle sichern

    Sichern Sie die Unfallstelle, dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und tauschen Sie die Daten mit dem Unfallgegner aus. Rufen Sie bei Bedarf die Polizei.

  2. Gutachter kontaktieren

    Rufen Sie uns an — rund um die Uhr unter 0211 583 509 54. Wir besprechen den Vorfall und vereinbaren sofort einen Besichtigungstermin, oft noch am selben Tag.

  3. Fahrzeugbegutachtung

    Unser Sachverständiger begutachtet Ihr Fahrzeug gründlich vor Ort, bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder an unserem Standort. Dauer: ca. 30–60 Minuten.

  4. Gutachten erhalten

    Innerhalb von 24–48 Stunden erhalten Sie Ihr sorgfältig dokumentiertes Gutachten per E-Mail und auf Wunsch per Post. Wir leiten es direkt an die gegnerische Versicherung weiter.

Ihre RechteAls Geschädigter

Ihre Rechte als Geschädigter – das sollten Sie wissen

Die folgenden Informationen sind allgemeine Hinweise und stellen keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.

RECHT 01

Freie Gutachterwahl

Sie haben das Recht, einen eigenen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung zu deren Gutachter drängen.

RECHT 02

Kostenübernahme

Bei unverschuldeten Unfällen übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Gutachterkosten. Sie haben kein finanzielles Risiko.

RECHT 03

Freie Werkstattwahl

Sie entscheiden, wo Ihr Fahrzeug repariert wird. Die Versicherung darf Sie nicht an eine bestimmte Werkstatt verweisen — auch nicht an eine Partnerwerkstatt.

RECHT 04

Fiktive Abrechnung

Sie können sich den Schaden auch auszahlen lassen, ohne zu reparieren. Das Gutachten dokumentiert den Anspruch unabhängig von der Reparaturentscheidung.

EntscheidungshilfeWas brauche ich?

Unfallgutachten vs. Kostenvoranschlag: Was brauche ich?

Nicht bei jedem Schaden ist ein vollständiges Gutachten erforderlich. Hier erfahren Sie, welche Dokumentation in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Vollständiges Unfallgutachtenab ca. 750 Euro Schadenshöhe

  • Detaillierte Schadensanalyse mit Fotodokumentation
  • Berechnung der merkantilen Wertminderung
  • Nutzungsausfall- und Mietwagenberechnung
  • Restwert- und Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
  • Rechtssichere Grundlage für Ansprüche gegenüber der Versicherung

Kostenvoranschlagbei Schäden unter 750 Euro

  • Reparaturkostenschätzung einer Fachwerkstatt
  • Ausreichend für die Regulierung von Bagatellschäden

Sie sind unsicher, welche Dokumentation Sie benötigen? Rufen Sie uns an — wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Weitere LeistungenPos. 02–04

Weitere Gutachten-Leistungen

POS. 02

Wertgutachten

Professionelle Fahrzeugbewertung für Kauf, Verkauf, Versicherung oder Erbschaft.

Zum Wertgutachten →
POS. 04

Oldtimer-Gutachten

Spezialisierte Bewertung klassischer Fahrzeuge inkl. H-Kennzeichen-Gutachten.

Zum Oldtimer-Gutachten →
POS. 03

Kaufberatung

Professionelle Prüfung vor dem Gebrauchtwagenkauf — Schutz vor teuren Fehlkäufen.

Zur Kaufberatung →

FAQUnfallgutachten

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Die wichtigsten Antworten rund um Kosten, Ablauf und Ihre Ansprüche. Für alles Weitere sind wir am Telefon für Sie da.

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten vollständig. Ab einem Schaden von ca. 750 Euro haben Sie Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl. Sie zahlen nichts.

Die Begutachtung vor Ort dauert ca. 30–60 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie innerhalb von 24–48 Stunden. Bei besonderer Dringlichkeit bieten wir auch Express-Gutachten am selben Tag.

Nein. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Gutachter zu wählen. Der Versicherungsgutachter vertritt die Interessen der Versicherung, nicht Ihre. Ein unabhängiger Gutachter sichert Ihre Ansprüche.

Ein vollständiges Unfallgutachten lohnt sich ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro. Darunter genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag. Wir beraten Sie vorab kostenlos, welche Dokumentation in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Ja, das ist Ihr gutes Recht (fiktive Abrechnung). Sie können sich den Schaden auf Basis des Gutachtens auszahlen lassen und selbst entscheiden, ob und wann Sie reparieren lassen.

Die merkantile Wertminderung ist der Wertverlust, den ein Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur nach einem Unfall erleidet. Diese wird im Gutachten berechnet und von der gegnerischen Versicherung erstattet.

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