Freie Gutachterwahl
Sie haben das Recht, einen eigenen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung zu deren Gutachter drängen.
Leistung · Pos. 01 · Unfallgutachten
Professionelle Schadensbegutachtung nach Verkehrsunfällen – sorgfältig dokumentiert, schnell und bei unverschuldeten Unfällen über die Gegnerversicherung abrechenbar.
Ihr RechtNach dem Unfall
Ein Verkehrsunfall ist eine Stresssituation. Umso wichtiger ist es, dass Ihre Ansprüche professionell und vollständig dokumentiert werden. Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Düsseldorf sind wir ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet.
Nach einem Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter das gesetzliche Recht auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl. Dieses Recht besteht ab einem Schaden von ca. 750 Euro (Bagatellgrenze). Die Kosten für das Gutachten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung — Sie zahlen nichts.
Unser Unfallgutachten bildet die Grundlage für Ihre gesamte Schadensregulierung. Es dokumentiert nicht nur die sichtbaren Schäden, sondern auch versteckte Mängel, die bei einer oberflächlichen Prüfung übersehen werden könnten.
LeistungsumfangAcht Positionen
Jedes Unfallgutachten wird nach höchsten Qualitätsstandards erstellt und enthält alle relevanten Informationen für die Schadensregulierung.
Vollständige Schadensdokumentation mit hochauflösenden Fotos (30–80 Bilder pro Gutachten)
Präzise Kalkulation der Reparaturkosten nach Herstellervorgaben
Berechnung der merkantilen Wertminderung
Ermittlung der Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten
Restwertermittlung bei wirtschaftlichem oder technischem Totalschaden
Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
Prüfung auf Vorschäden und deren Abgrenzung
Detaillierte Reparaturdauer-Prognose
AblaufVier Schritte
Von der Unfallstelle bis zum fertigen Gutachten — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Sichern Sie die Unfallstelle, dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und tauschen Sie die Daten mit dem Unfallgegner aus. Rufen Sie bei Bedarf die Polizei.
Rufen Sie uns an — rund um die Uhr unter 0211 583 509 54. Wir besprechen den Vorfall und vereinbaren sofort einen Besichtigungstermin, oft noch am selben Tag.
Unser Sachverständiger begutachtet Ihr Fahrzeug gründlich vor Ort, bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder an unserem Standort. Dauer: ca. 30–60 Minuten.
Innerhalb von 24–48 Stunden erhalten Sie Ihr sorgfältig dokumentiertes Gutachten per E-Mail und auf Wunsch per Post. Wir leiten es direkt an die gegnerische Versicherung weiter.
Ihre RechteAls Geschädigter
Die folgenden Informationen sind allgemeine Hinweise und stellen keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.
Sie haben das Recht, einen eigenen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung zu deren Gutachter drängen.
Bei unverschuldeten Unfällen übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Gutachterkosten. Sie haben kein finanzielles Risiko.
Sie entscheiden, wo Ihr Fahrzeug repariert wird. Die Versicherung darf Sie nicht an eine bestimmte Werkstatt verweisen — auch nicht an eine Partnerwerkstatt.
Sie können sich den Schaden auch auszahlen lassen, ohne zu reparieren. Das Gutachten dokumentiert den Anspruch unabhängig von der Reparaturentscheidung.
EntscheidungshilfeWas brauche ich?
Nicht bei jedem Schaden ist ein vollständiges Gutachten erforderlich. Hier erfahren Sie, welche Dokumentation in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Sie sind unsicher, welche Dokumentation Sie benötigen? Rufen Sie uns an — wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.
Weitere LeistungenPos. 02–04
Professionelle Fahrzeugbewertung für Kauf, Verkauf, Versicherung oder Erbschaft.
Zum Wertgutachten →Spezialisierte Bewertung klassischer Fahrzeuge inkl. H-Kennzeichen-Gutachten.
Zum Oldtimer-Gutachten →Professionelle Prüfung vor dem Gebrauchtwagenkauf — Schutz vor teuren Fehlkäufen.
Zur Kaufberatung →FAQUnfallgutachten
Die wichtigsten Antworten rund um Kosten, Ablauf und Ihre Ansprüche. Für alles Weitere sind wir am Telefon für Sie da.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten vollständig. Ab einem Schaden von ca. 750 Euro haben Sie Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl. Sie zahlen nichts.
Die Begutachtung vor Ort dauert ca. 30–60 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie innerhalb von 24–48 Stunden. Bei besonderer Dringlichkeit bieten wir auch Express-Gutachten am selben Tag.
Nein. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Gutachter zu wählen. Der Versicherungsgutachter vertritt die Interessen der Versicherung, nicht Ihre. Ein unabhängiger Gutachter sichert Ihre Ansprüche.
Ein vollständiges Unfallgutachten lohnt sich ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro. Darunter genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag. Wir beraten Sie vorab kostenlos, welche Dokumentation in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Ja, das ist Ihr gutes Recht (fiktive Abrechnung). Sie können sich den Schaden auf Basis des Gutachtens auszahlen lassen und selbst entscheiden, ob und wann Sie reparieren lassen.
Die merkantile Wertminderung ist der Wertverlust, den ein Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur nach einem Unfall erleidet. Diese wird im Gutachten berechnet und von der gegnerischen Versicherung erstattet.
Jetzt handeln
Rufen Sie uns an — 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Kostenlose Erstberatung.