Fall schildern
Sie beschreiben uns Unfallhergang und Fahrzeug. Wir klären, welche Begutachtung sinnvoll ist.
Ein Schaden wirft viele Fragen auf – wir halten den Befund nachvollziehbar fest.
Jedes Gutachten wird auf Ihren Fall zugeschnitten. Diese Bausteine gehören in der Regel dazu:
Bei einem unverschuldeten Unfall kann die gegnerische Haftpflichtversicherung erforderliche Gutachterkosten übernehmen; ob und in welchem Umfang, hängt vom Einzelfall ab.
Vom ersten Anruf bis zum besprochenen Ergebnis.
Sie beschreiben uns Unfallhergang und Fahrzeug. Wir klären, welche Begutachtung sinnvoll ist.
Wir stimmen Ort und Termin ab und begutachten das Fahrzeug. In der Regel dauert das etwa 30 bis 60 Minuten.
Schaden, Kalkulation und Bewertung werden nachvollziehbar zusammengeführt.
Wir besprechen das Ergebnis und beantworten Ihre Fragen. Feste Bearbeitungszeiten versprechen wir nicht pauschal.
Bei einem unverschuldeten Unfall kann die gegnerische Haftpflichtversicherung erforderliche Gutachterkosten übernehmen. Ob und in welchem Umfang, hängt von Haftungslage und Einzelfall ab. Eine pauschale Kostenübernahme können wir nicht zusagen. Umfang und Honorar besprechen wir vor der Beauftragung.
Nein. Sie können einen eigenen, unabhängigen Gutachter beauftragen. Wir dokumentieren den Befund unabhängig von der Versicherung; ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab.
Nein. Bei einem kleinen Schaden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Welche Dokumentation sinnvoll ist, hängt von Art und Umfang der Beschädigung ab. Beschreiben Sie uns zunächst, was passiert ist.
Nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Fahrzeug an Marktwert verlieren, weil es als Unfallfahrzeug gilt. Ob und in welcher Höhe eine Wertminderung anzusetzen ist, hängt vom Einzelfall ab.
Schildern Sie uns, was passiert ist. Wir besprechen die nächsten Schritte und einen möglichen Termin.